Häufig gestellte Fragen (HGF/FAQ)

 

Unsere Antworten

•  Bis wann und wo muss ich mich bewerben?

Die Kurse für das jeweils neue akademische Jahr beginnen an den spanischen Universitäten im September oder Oktober. Die ausgefüllten Bewerbungsformulare müssen bis Anfang Februar desselben Jahres bei Sarah Gemicioglu oder Dr. Gero Arnscheidt eingegangen sein (Beispiel: Bewerbungen für das akademische Jahr 2022/23 bis zum 04. Februar 2022 einreichen). Weitere Informationen hierzu finden Sie im Menüpunkt "Bewerbung".

•  Kann ich mich an mehreren Fakultäten/Instituten bewerben?
Ja, auch andere Institute der Fakultät für Philologie und andere Fakultäten haben Erasmus-Programme mit spanischen Hochschulen. Eine Liste finden Sie hier. Wenn Sie sich bei mehreren Stellen bewerben und mehrere Plätze angeboten bekommen, sollten Sie sich für einen Platz entscheiden und die anderen absagen, um diese für andere Studierende frei zu machen.

•  Gibt es sprachliche Mindestvoraussetzungen für mein Studium in Spanien?
Immer mehr spanische Hochschulen verlangen Nachweise über Sprachkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen in den Kompetenzstufen zwischen B1 und C1. In Einzelfällen wie ggw. dem der Universidad Autónoma de Madrid werden nur Nachweise des Link zum ZFA bzgl DELEInstituto Cervantes (B2/C1 DELE oder SIELE) akzeptiert. Diese Nachweise können Sie über das ZFA mit dem entsprechenden Vorlauf – und bei entsprechenden Kenntnissen – erwirken. Lassen Sie sich von uns diesbezüglich beraten!

•  Kann ich mein zweites Fach im Ausland studieren?
Grundsätzlich gibt es an spanischen Hochschulen keine Zwei-Fach-Bachelor- bzw. -Masterstudiengänge. Sie werden vom Romanischen Seminar als HispanistInnen nach Spanien geschickt, was es Ihnen ermöglicht, ohne die Zahlung von Studiengebühren hispanistische und affine Veranstaltungen an Ihrer Gasthochschule zu besuchen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass viele unserer Studierenden auch Veranstaltungen in ihrem zweiten Fach belegen können. Deshalb kann ein Kriterium bei der Auswahl der Universität in Spanien sein, ob diese Universität Ihr zweites Fach anbietet.

•  Wieviel Geld bekomme ich vom Erasmusprogramm?

Die Höhe der Mobilitätszulage für Länder in der Ländergruppe 2 beträgt 2016/2017 ca. 250 Euro pro Monat. Unabhängig von der genauen Aufenthaltsdauer bekommen RUB-Studierende pauschal ein ERASMUS-Stipendium für 4 Monate gezahlt, wenn sie für ein Semester ins Ausland gehen, und für 8 Monate, wenn sie für 2 Semester gehen. Bei einer Aufenthaltszeit von weniger als 4 Monaten werden 3 Monatsraten gezahlt. Der Bescheid über die Summe für das kommende akademische Jahr wird vom Akademischen Auslandsamt jeweils etwa im August versendet.. Das Geld wird in einer einzigen Überweisung ausgezahlt.

•  Wie lang sollte mein Auslandsaufenthalt sein?

So lang wie möglich (maximal 10 Monate). Je länger Sie ins Ausland gehen, desto mehr lernen Sie und nehmen Sie am Leben des Gastlandes teil. Im Rahmen des Erasmus-Programms muss Ihr Aufenthalt wenigstens drei Monate dauern.

•  Muss ich die für den Erasmusplatz vorgesehenen Monate ausnutzen?

Nein. Es werden bei der Verteilung der Plätze aber Bewerbungen bevorzugt, die die vorgegebene Dauer möglichst ausschöpfen.

•  Wie erstelle ich den Stundenplan / das Learning Agreemnet für mein(e) Auslandssemester?

Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Homepage Ihrer jeweiligen Gasthochschule über das Kursangebot. Wählen Sie die Kurse, die in Ihren persönlichen Studienverlaufsplan passen und dann nach Ihrer Rückkehr in Bochum auch anerkannt werden können. Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes müssen Sie das Learning Agreement ausfüllen, das Sie vor Ort jedoch noch verändern können. mehr> «Guidelines» zum Ausfüllen des Learning Agreements

•  Wann soll ich vor Ort sein?

Die Kurse an den spanischen Universitäten beginnen i.d.R. Ende September bis Anfang Oktober. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage Ihrer jeweiligen Gastuniversität. Wenn Sie an einem Sprachkurs für ausländische Studierende teilnehmen möchten, berücksichtigen Sie bitte, dass diese meist schon im September beginnen. Auch für die Wohnungssuche sollten Sie einen Zeitraum von etwa 14 Tagen einplanen. Falls Sie in einem Wohnheim wohnen möchten, melden Sie dies bitte bei Ihrer Gasthochschule rechtzeitig an.
Generell empfiehlt sich die Anreise zwischen dem 10. und 25. September eines Jahres.

•  Gibt es eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten, die pro Auslandssemester zu erreichen sind?

ja. Seit dem Studienjahr 2015/16 sind die Studierenden der RUB für den Erhalt des ERASMUS Studienstipendiums dazu verpflichtet Leistungen zu erbringen. Es müssen Kurse im Umfang von 15 bis 30 ECTS pro Semester auswählen und belegen, die im Learning Agreement eintragen werden.

•  Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

Bevor wir Ihnen sagen, dass eine Verlängerung generell möglich ist, möchten wir Sie dahingehend beraten, den Aufenthalt von vornherein so lang wie möglich anzulegen. Dennoch: Generell ist eine Verlängerung möglich. Sie benötigen hierzu allerdings zunächst die Erlaubnis Ihrer Gastuniversität vor Ort. Danach stellen Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung bei Ihrem Programmbeauftragten der RUB (Gero Arnscheidt). Darin sollten Sie kurz begründen, warum eine Verlängerung des Aufenthaltes für Ihr weiteres Studium sinnvoll ist (spezielle Kurse, Forschungsprojekte etc.). Zudem ist es wichtig, das Akademische Auslandsamt der RUB zu kontaktieren, um zu erfragen, ob noch genügend Gelder für die Bewilligung Ihres Antrages zur Verfügung stehen.

•  An wen wende ich mich, wenn ich mir nach meinem Auslandsaufenthalt die im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen möchte?

Bitte laden Sie zunächst das Formular zur Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen herunter oder besorgen Sie es sich aus dem Geschäftszimmer des Romanischen Seminars. Mit diesem Formular, den Kopien Ihres Transcripts of Records und/oder Scheinen und Hausarbeiten gehen Sie bitte in die Sprechstunde der Erasmusbeauftragten der Hispanistik (GB 7/156). Diese wird Ihren Antrag auf Anrechnung bearbeiten und kann Sie auch beraten, falls es zur Anrechnung einiger Kurse Unsicherheiten geben sollte. Für Fragen zur Anrechnung im Bereich der Fremdsprachenausbildung und Landeskunde ist Frau Cordero (GB 7/146) zuständig.