Studium

Thema Wohnen: Gut zu wissen

Radio Rundfunkbeitrag
Sender einstellen am Radio

Laufende Kosten: Der Rundfunkbeitrag

Über den Rundfunkbeitrag werden die Radio-, Fernseh- und Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Zahlen muss jeder Haushalt in Deutschland, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Nur eine Person pro Haushalt muss zahlen.

Auch für eine Zweitwohnung muss ein eigener Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Aber: Hat eine volljährige Person eine Wohnung beim Beitragsservice angemeldet und bezahlt den Rundfunkbeitrag, deckt dies den gesamten Haushalt mit sämtlichen Geräten und allen privaten Autos der Bewohner ab. Dann können sich alle anderen Bewohner (etwa in einer Wohngemeinschaft) mit Bezug auf den Beitragszahler abmelden.

Wichtige Unterscheidung: Auch Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung, sobald sie von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen.

Befreiung vom Beitrag

Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder andere Leistungen einer Sozialbehörde bezieht, kann sich gegebenenfalls vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht sogar noch rückwirkend für drei Jahre, wenn man die Bescheide für die entsprechende Zeit vorweist. Als Stellvertreter für einen ganzen Haushalt kann die betreffende Person dann natürlich nicht stehen.

Auch Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit können in bestimmten Fällen ebenfalls eine Ermäßigung (Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis) oder eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten.

Anmeldung zum Rundfunkbeitrag

Anmeldung und Befreiung können online über den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio erfolgen.

Bergbaumuseum
Studenten entspannen auf der Wiese vor dem Bergbaumuseum.

Bochum entdecken

Am allerwichtigsten: Bochum und die Metropole kennenlernen! Sei es Kultur, Freizeit oder Szene – es gibt viel zu sehen und zu erleben, der berühmte Ruhrpott-Charme immer inklusive.

Für den Umzug: Transporter mieten

Steht der Umzug erst an, geht die Suche nach preiswerten Umzugstransportern los. Der Asta, die Studierendenvertretung der RUB, kooperiert mit dem Transportverleihunternehmen Studibus. Weitere Informationen auf den Seiten des RUB-Asta.

Anmeldung bei der Stadt

Wohnungsgeberbestätigung
Ausfüllen des Formulars Wohnungsgeberbestätigung

Wer nach Bochum zieht und sich hier seinen ersten oder zweiten Wohnsitz nimmt, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt in einem der Bürgerbüros der Stadt Bochum anmelden. Daher ist es wichtig, frühzeitig einen Termin in einem der Bürgerbüros zu buchen, welche die Stadt Bochum in vielen Stadtteilen unterhält.

Für die Anmeldung vor Ort benötigen Sie Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese wird meist vom Vermieter ausgehändigt oder ist als Download-Formular auf den Seiten der Stadt Bochum erhältlich.

Hinweise für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen nach ihrer Ankunft das Visum verlängern beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen. Für Austauschstudierende bietet der International Student Service RUBiss zu Beginn des Semesters begleitete Gruppentermine zum Ausländerbüro Bochum an. Bei Fragen zu Visum und Aufenthalt unterstützt das RUBiss-Team gerne.

Leben aus dem Koffer
Studentin mit Koffer

Mal eben unterkommen: Übernachtung und kurzfristiges Wohnen

Während der Vorkurse oder der Wohnungssuche, bei einzelnen Veranstaltungen oder wenn sich Besuch aus der Heimat ankündigt: Manchmal ist ein günstiges Bett nur für wenige Tage oder Wochen gefragt.

Hier bietet etwa das Landesspracheninstitut der RUB seinen Sprachkursteilnehmern, aber auch anderen Besuchern der Ruhr-Universität Übernachtungsmöglichkeiten direkt im Institutsgebäude an.

Auch Bochumer Hostels bieten günstige Übernachtungsmöglichkeiten.

Studierende, die nur mittelfristig eine (möblierte) Wohnung oder ein Zimmer suchen, können ebenfalls bei Wohnungsbörsen nach Angeboten zur Zwischenmiete suchen oder lokale Anbieter anfragen, die monatsweise vermieten.

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