Universitätsprogramme

interLECTURE

Einmalige Förderung zur Entwicklung interdisziplinärer Module.

Welches Ziel verfolgt die Förderung?

Die einmalige Förderung dient der Neukonzeption und der Weiterentwicklung fachkombinierter fakultätsübergreifender Lehr- und Lernformate, die ab dem Sommersemester 2015 im Profilbereich Liberal Arts Education des Optionalbereichs unterbreitet werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an alle Fakultäten. Anträge müssen jeweils von mindestens drei Lehrenden aus unterschiedlichen Lehreinheiten aus mindestens zwei Fakultäten gestellt werden, wobei eine Lehreinheit den Antrag federführend übernimmt. Die Mitzeichnung der Anträge durch die jeweiligen Dekanate der an der Antragstellung beteiligten Lehrenden ist grundsätzlich erforderlich. Außerdem müssen die Anträge durch ein positives Votum des Fachschaftsrates der federführenden Fakultät mitgetragen werden.

Pro Fakultät können maximal drei Beteiligungen an interdisziplinären Modulteams einmalig gefördert werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Module und Modulvorhaben, die bereits durch das Programm gefördert werden.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?

Die in ihrer Entwicklung geförderten interdisziplinären Module sollen

  • eine der Grundsatzfragen behandeln, die auf der RUB-Online-Plattform Teach2Gether einsehbar sind und die in fachkombinierten Angeboten aufgearbeitet werden („big questions“).
  • mit mindestens 10 CP kreditiert werden.
  • von Modulteams aus mindestens drei Lehrenden unterschiedlicher Lehreinheiten aus mindestens zwei Fakultäten konzipiert und durchgeführt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Die Förderung erfolgt modulbezogen. Pro Lehrender/Lehrendem in einem interdisziplinären Modulteam werden einmalig 5.000 € an Personalmitteln zugewiesen. Diese können sowohl zur Kompensation von Lehrdeputatsreduktionen (z.B. Finanzierung eines/einer Lehrbeauftragten während der Entwicklung) als auch für die Unterstützung bei der Lehrprojektentwicklung z.B. durch Hilfskräfte eingesetzt werden.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?

Die Förderung erfolgt bei Erfüllung der Förderkriterien. Zur Beantragung der Förderung nutzen Sie bitte das Antragsformular. Bitte tragen Sie sich auf der Online-Plattform Teach2Gether in dem von Ihnen ausgewählten Themenvorschlag als Interessent/in ein. Sollte sich ein Modulteam zu einem der dort eingestellten Themenvorschläge ohne weitere Nutzung der Plattform zusammengefunden haben, senden Sie bitte eine Email an Teach2Gether@rub.de, um den Themenvorschlag als vergeben zu markieren.

Die Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur hochschuldidaktischen Bewertung der Anträge kann die UKL als externe/n Berater/in eine/n Vertreter/in aus der Stabsstelle ifb heranziehen.

Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Senden Sie sie unter dem Betreff "interLECTURE" an universitaetsprogramme-lehre@rub.de.

Antrag herunterladen

Wir freuen uns auf Ihre Konzepte und beraten Sie gerne im Vorfeld!

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