’Arisierung’ jüdischer Unternehmen im Deutschen Reich, dem Reichsgau Sudetenland und dem Protektorat Böhmen und Mähren

Das von der Stipendiatengruppe bearbeitete Forschungsprojekt bestand aus drei Einzelprojekten. Alle drei Dissertationen sind mittlerweile veröffentlicht.

Ingo Köhler
Die "Arisierung" der Privatbanken im Dritten Reich.
Verdrängung, Ausschaltung und die Frage der Wiedergutmachung (Schriftenreihe zur Zeitschrift für Unternehmensgeschichte Bd. 14), München 2005.


Jörg Osterloh
Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938-1945 (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum Bd. 105) München 2006.


Maren Janetzko
Die "Arisierung" mittelständischer jüdischer Unternehmen in Bayern 1933-1939. Ein interregionaler Vergleich, Ansbach 2012.



 

Projektergebnisse:

Die drei Forschungsarbeiten verfolgten das gemeinsame Ziel, ein detailliertes Bild von „Arisierungsvorgängen“ sowohl hinsichtlich der rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen als auch der Ausgestaltung der „Arisierungspraxis“ durch die beteiligten Personen und Institutionen zu zeichnen. Die gewählten Schwerpunkte ermöglichten in ihrer Gesamtheit eine regional und sektoral vergleichende Analyse, bei der durch die Kontrastierung der Entwicklung im „Altreich“ und in einem „angeschlossenen“ Gebiet neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten.
So bietet die Studie zu „Arisierung“ in Bayern erstmals einen interregional vergleichenden Querschnitt der Ausschaltung mittelständischer jüdischer Unternehmer aus der örtlichen Wirtschaft. Anhand ausgewählter Orte werden die unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen der „Arisierung“ und ihre Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf des Verdrängungsprozesses aufgezeigt.
In der Studie zur „Arisierung“ von Privatbanken wird dagegen erstmals die Perspektive eines sektoralen Längsschnitts angewandt. Hier werden die Umstände und Verlaufsformen der wirtschaftlichen „Entjudung“ ohne regionale Eingrenzung für eine Branche untersucht, in der sich traditionell ein großer Anteil der Unternehmen in jüdischem Eigentum befand. Die Analyse verfolgt die Beziehungen der Beteiligten über das Kriegsende hinaus, indem sie die Frage der Wiedergutmachung mit einbezieht.


Mit dem Teilprojekt zur „Arisierung“ im Sudetenland wird Neuland betreten, so dass hier die Judenverfolgung in breiterer Perspektive betrachtet werden muss. Die „Arisierung“ der sudetenländischen Wirtschaft bildet insofern nur einen von mehreren Schwerpunkten der Untersuchung. Im Ergebnis tritt deutlich hervor, dass im Sudetenland die antisemitischen Maßnahmen des NS-Regimes, die im „Altreich“ im Verlauf der vorangegangenen fünf Jahre entwickelt worden waren, binnen weniger Monate gewissermaßen im „Zeitraffer“ umgesetzt wurden. Dabei waren Reichsregierung und NSDAP vor allem auf dem Gebiet der „Arisierungen“ bemüht, Fehlentwicklungen, wie sie vor allem in Österreich nach dem „Anschluss“ vorgefallen waren, zu vermeiden und die wirtschaftliche Ausschaltung der Juden von Anfang an in „geordnete“ Bahnen zu lenken, was allerdings angesichts der einander häufig zuwiderlaufenden Interessen der beteiligten Instanzen nicht immer gelang.


Gemeinsame Ergebnisse:

Die Forschung zur „Arisierung“ im Nationalsozialismus greift heute in der Regel auf die Typologisierung des Erwerberverhaltens zurück, wie sie von Frank Bajohr entwickelt wurde. Dieser Ansatz bildete einen Ausgangspunkt für alle drei Teilprojekte. Bereits im Projektantrag war es als ein Ziel der Forschungsgruppe formuliert worden, diese Typologie der Verhaltensmuster von „Arisierern“ auf ihre Tragfähigkeit hin zu überprüfen sowie eine Dynamisierung dieser Kategorien im Zeitablauf vorzunehmen. Bajohrs Typologisierung hat sich als ein wichtiger Ausgangspunkt für die Bewertung des Erwerberverhaltens erwiesen. Es zeigte sich indes bei allen drei Teilprojekten, dass das Modell schnell an seine Grenzen stieß. Zum einen erwiesen sich die drei Kategorien des „freundschaftlichen Erwerbers“, des „stillen Teilhabers“ und des „skrupellosen Profiteurs“ als zu unspezifisch und schwer abgrenzbar. Zum anderen können die drei Teilprojekte zeigen, dass sich bei den Erwerbern jüdischen Vermögens vor dem Hintergrund der sich radikalisierenden Rahmenbedingungen der „Judenpolitik“ zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Verhaltensweisen zeigten. Daher ist es problematisch, das Erwerberverhalten in einem dynamischen Prozess anhand von statischen Kriterien zu bewerten.


Insbesondere beim Teilprojekt zur „Arisierungspolitik“ im „Reichsgau Sudetenland“ ist die Typologie kaum noch anwendbar, da die meisten jüdischen Eigentümer im Herbst 1938 bereits geflohen oder vertrieben waren. Handlungsspielräume für die jüdischen „Arisierungsopfer“ und die nichtjüdischen Erwerber, wie sie Bajohr in seinem Modell zwingend voraussetzt, gab es zu diesem Zeitpunkt im Sudetenland nicht mehr, zumal nur wenige Wochen nach dem „Anschluss“ des Gebietes das NS-Regime reichsweit die vollständige Ausschaltung der Juden aus der Wirtschaft auf den Weg brachte.
Als ein weiteres Ergebnis der drei Teilprojekte kann festgestellt werden, dass die Verdrängung der Juden aus der deutschen Wirtschaft ein regional äußerst unterschiedlich verlaufender Prozess gewesen ist. Diese, ebenfalls bereits von Bajohr anhand des Vergleichs der „’Arisierung’ in Hamburg“ mit den anderen, zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Lokalstudien formulierten These konnte sowohl durch den interregionalen Vergleich bayerischer Städte als auch durch die Untersuchung eines Wirtschaftszweigs auf Reichsebene bestätigt werden. Das zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie sie besonders durch den Gesetzgeber formuliert wurden, für das Verständnis des Prozesses nur von untergeordneter Bedeutung waren. Die Dynamik des „Entjudungsprozesses“ wurde vielmehr durch ein regional sehr unterschiedlich gewichtetes Spannungsfeld von Pragmatismus und ideologischer Verblendung regionaler und örtlicher Behörden und Parteistellen bestimmt.


Welche Bedeutung den einzelnen Variablen in diesem Spannungsfeld zukam, war höchst unterschiedlich, so dass generalisierende Aussagen darüber (große Städte vs. kleine Städte, große örtliche jüdische Gemeinde vs. kleine jüdische Gemeinde, örtliche Wirtschaftsstruktur, konfessionelle Orientierung der Mehrheitsbevölkerung u.ä.) wahrscheinlich nicht möglich sein werden. Als ein wichtiger Faktor konnte lediglich die Bedeutung der Außenhandelsorientierung sowohl auf der Ebene einzelner Unternehmen als auch der örtlichen Wirtschaftsstruktur herausgearbeitet werden. Eine ausgeprägte Außenhandelsorientierung stärkte in allen Fällen den Pragmatismus bei den beteiligten Behörden, die sich im Notfall auch gegen eine „uneinsichtige“ Ideologisierung seitens der örtlichen oder regionalen Parteiführung durchsetzen konnten. Umgekehrt verstärkten Korruption und Vetternwirtschaft bei der „Arisierung“, die örtlich allerdings sehr unterschiedlich ausgeprägt waren, die ideologischen Variablen in dem Spannungsfeld. Denn ein radikaler Antisemitismus diente neben den „Wiedergutmachungsansprüchen“ der „Alten Kämpfer“ sehr häufig zur Legitimation der individuellen Bereicherung. Eine vergleichbare Bedeutung wie der Außenhandelsorientierung für den Pragmatismus kam der Korruption bei der ideologischen Präformierung des Prozesses aber wahrscheinlich nicht zu.


Seinen Höhepunkt hatte die ungeregelte Verdrängung der Juden aus der Wirtschaft in der Vorkriegszeit vermutlich nach dem „Anschluss“ Österreichs erlebt. Dort war das Moment der persönlichen Bereicherung so sehr in den Vordergrund getreten, dass zwei zentrale Ziele der „Judenpolitik“ gefährdet wurden. Erstens war das Abschöpfen des „Arisierungsgewinns“ durch den Staat (zur Finanzierung der Aufrüstung) nicht in dem erhofften Maß möglich gewesen, und zweitens drohte der propagandistische Erfolg des „Anschlusses“ durch die Exzesse in Wien beeinträchtigt zu werden. Insofern ist der Versuch einer stärkeren Lenkung des „Entjudungsprozesses“ im Sudetenland in erster Linie vor diesem Hintergrund zu verstehen, zumal der Handlungsdruck für die Behörde sehr hoch war, weil ein Großteil des jüdischen Eigentums durch die Flucht der Eigentümer unmittelbar „zur Verteilung“ anstand. Die Entwicklung im „Altreich“ war durch die Ereignisse in Österreich zum Zeitpunkt des „Anschlusses“ des Sudetenlandes bereits so sehr überholt worden, dass ein Vergleich mit der Entwicklung im „Altreich“ wesentlich weniger fruchtbar ist, als es zum Zeitpunkt der Antragstellung zu vermuten gewesen wäre.