Exmatrikulation per Post oder E-Mail
Bitte senden Sie
- den ausgefüllten Exmatrikulationsantrag
- bei postalischer Exmatrikulation für die Rücksendung der Exmatrikulationsbescheinigung: einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag
an:
stud-sekretariat@uv.rub.de oder
Ruhr-Universität Bochum
Studierendensekretariat
D – 44780 Bochum
Haben Sie den Sozialbeitrag für das laufende Semester bereits voll bezahlt und sich den Beitrag für das Semesterticket nicht anteilig vom Asta auszahlen lassen, können Sie das Ticket bis zum Semesterende nutzen.
Rückerstattung des Sozialbeitrags und Exmatrikulation kurz nach der Einschreibung
Ist der Sozialbeitrag bereits überwiesen, kann das Studierendensekretariat diesen nur vor dem Vorlesungsbeginn gegebenenfalls komplett zurückerstatten, wenn Sie
- keine Prüfungsleistung im neuen Semester abgelegt haben.
- das Semesterticket nicht ausgedruckt haben.
Unter andern Umständen und nach Vorlesungsbeginn können Sie die Rückerstattung beim Asta beantragen.
Auch wenn Sie noch spät einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angeboten bekommen und annehmen wollen, können Sie im Studierendensekretariat Ihre Einschreibung stornieren lassen.
Sie bekommen in dem Fall den Sozialbeitrag erstattet, wenn sie den Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung der anderen Hochschule vorlegen oder glaubhaft versichern, dass Sie erst jetzt eine Zulassung für einen Studienplatz an einer anderen Uni erhalten haben.
In diesem Fall geben Sie sie die RUB-Card und – falls möglich – auch alle Unterlagen, die Sie bei der Einschreibung bekommen haben, im Studierendensekretariat zurück.